Podologieschule Hannover

Staatlich anerkannte Fachschule für Podologie

Das Berufsbild der Podolog:innen

Die Ausbildung für den Beruf der Podologin und des Podologen ist bundesgesetzlich nach dem Podologengesetz (PodG) und der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Podologinnen und Podologen (Pod-APrV) geregelt. Der theoretische Unterricht und die praktische Ausbildung basiert auf den Vorgaben der o. g. Bestimmungen des Bundes.

Die gesetzliche Regelung bietet uns als Schule für Podologie ein hohes Maß an Gestaltungsmöglichkeiten zum Erreichen der Ausbildungsziele. Die Reihenfolge der Fächer stellt keinen verbindlichen zeitlichen Ablauf dar, werden aber mit dem zu absolvierenden Praktika angepasst.

Nach Abschluss der Ausbildung und bestandener staatlicher Prüfung zur Podologin zum Podologen befähigt dieser Beruf zur selbstständigen und eigenverantwortlichen Ausübung, mit anderen Berufsgruppen zusammen zu arbeiten und bei der Prävention, Therapie und Rehabilitation von Fußerkrankungen mitzuwirken.

Während der Ausbildung vermitteln wir entsprechend dem allgemein anerkannten Stand medizinischer, sozialwissenschaftlicher und weiterer bezugswissenschaftlicher Erkenntnisse die dazu notwendigen Kompetenzen. Vor dem Hintergrund der stetigen Veränderungen in Medizin und Gesellschaft werden Sie befähigt, auf die sich ändernden Anforderungen angemessen zu reagieren.

Voraussetzung für die Ausbildung zur Podologin zum Podologen

  • die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufes (ärztliches Attest)
  • der Realschulabschluß oder eine gleichwertige Schulbildung oder eine andere abgeschlossene zehnjährige Schulbildung, die den Hauptschulabschluss erweitert, oder eine nach Hauptschulabschluss oder einer gleichwertigen Schulbildung erfolgreich abgeschlossen Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer.
    Gem. § 5 des PodG

Der Lehrgang umfasst in 2 Jahren Vollzeitausbildung und in 3 Jahren berufsbegleitender Ausbildung insgesamt 3000 Stunden.
Davon werden 2000 Stunden in Theorie und Praxis an unserer Schule vermittelt, während 1000 Stunden in geeigneten Einrichtungen praktisch absolviert werden.

Über Bezuschussungen und Förderungen von diesen Maßnahmen informieren wir Sie gerne in einem persönlichen Gespräch.