Die Bundesfachschule steht für Fortschritt und Beständigkeit zugleich. Festangestellte Dozenten, vier Orthopädieschuhmachermeister, sowie drei Podologen, gewährleisten die Aus- und Fortbildung mit Inhalten, die auf die zukünftigen Anforderungen bei der Versorgung des Fußes im Heil- und Hilfsmittelbereich ausgerichtet sind. Zusätzlich stehen mehr als zwanzig Fachdozenten der Bundesfachschule als externe Dozenten für spezielle Unterrichtsinhalte zur Verfügung. 

Damit ist die Bundesfachschule für Orthopädie-Schuhtechnik und Podologie-Schule Hannover ein verlässlicher Partner in der Aus- und Fortbildung.

Sonderlehrgänge

Datum BeginnDatum EndeLehrgangKursgebühren
03.06.202407.06.2024Grundlagen der Leistenfertigung (Modul 1)585,00 €
15.11.202417.11.2024Moderne Schaftfertigung für Fortgeschrittene390,00 €
22.04.202426.04.2024Modellieren und Schaftfertitgung540,00 €
07.11.202408.11.2024Kompressionsversorgung295,00 €
19.06.202421.06.2024Leistenfertigung für Fortgeschrittene (Modul 2)395,00 €
11.11.202415.11.2024Modellieren und Schaftfertitgung540,00 €
08.11.202410.11.2024footpower Basisseminar*1.265,00 €*
21.06.202422.06.2024Fertigung einer individuellen AFO420,00 €
* ext. Firmenseminar | Anmeldung, Bezahlung und Abwicklung erfolgt über den jeweiligen Anbieter
ggf. Preisrabatte sind nicht berücksichtigt

Vertragliche Hinweise

1. Anmeldung

Die Anmeldung zu den Lehrgängen sollen schriftlich, per Mail oder über das Online-Formular der Schule bis zum Anmeldeschluss erfolgen. Die Teilnehmerzahlen sind bei allen Lehrgängen begrenzt. Anmeldungen werden nach Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt und durch das Sekretariat bestätigt.

2. Zahlung

Die Einschreibegebühr von 50,00 Euro, pro Kurs, ist bei allen Lehrgängen mit Bestätigung der Anmeldung durch das Sekretariat zu entrichten. Die Lehrgangsgebühr ist spätestens zum Anmeldeschluss auf eines der Schulkonten zu entrichten,

3. Rücktritt

Eine Rücktrittserklärung kann nur schriftlich oder per E-Mail an hallo@bfo-hannover.de bis zum Anmeldeschluss erfolgen. Nach diesem Termin bleibt die Lehrgangsgebühr in voller Höhe zur Zahlung fällig. Nicht im persönlichen Verschulden des Teilnehmers liegende Rücktrittsbegründungen wie z.B. Krankheit usw. können anerkannt werden.

4. Haftung

Die Bundesfachschule für Orhtopädie-Schuhtechnik / Podologie-Schule Hannover haftet nicht bei Unfällen und für Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl mitgebrachter Gegenstände und Kraftfahrzeuge. Im übrigen beschränkt sich die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Bundesfachschule für Orthopädie-Schuhtechnik / Pogologie-Schule Hannover kann wegen mangelnder Beteiligung oder Ausfall eines Referenten Sonderlehrgänge absagen. Dann ist sie verpflichtet, die bereits bezahlten Lehrgangsgebühren zu erstatten,

5. Gültigkeit/Gerichtsstand

Sollten Bestimmungen ganz oder teilweise nichtig sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Gerichtsstand ist Hannover.